BILANZIERUNG & UMSATZSTEUER

Die kirchlichen Rechtsträger im Erzbistum Köln stellen ihre Rechnungslegung auf die Standards des Handelsgesetzbuchs um. Beginnend mit dem 1. Januar 2023 müssen Kirchengemeinden für Teile ihrer Aktivitäten umsatzsteuerliche Vorschriften beachten und sind verpflichtet, monatlich beziehungsweise vierteljährlich Umsatzsteuererklärungen abzugeben.
Dafür sind Anpassungen in den Abläufen sowie Abrechnungs- und Buchungsprozessen notwendig, die auch für die einzelnen Gruppierungen in den Kirchengemeinden relevant sind.

Hierbei unterstützen wir unsere Mandaten in der Anwendungspraxis. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich für die Informationsveranstaltungen anzumelden.

wir stellen Daten für die Bestandsaufnahme der umsatzsteuerrechtlichen Bewertung bereit

Wir beantworten Ihre Fragen

wir unterstützen die Bearbeitung von Arbeitshilfen, Checklisten & Musterdokumenten

wir unterstützen bei der organisatorischen Umsetzung

  • Die Anmeldungen für die Schulungen für Verwaltungsleitungen und Pfarramtsekretärinnen erfolgen über das interne System Magellan